Am 01.01.2025 ist die neue Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Altenburger Land in Kraft getreten, welche die Verteilung der im Jugendförderplan vorgesehen Mittel regelt. Damit verbunden ist ein Budget,
dass der Jugendverbandsarbeit zur Verfügung steht, um deren Projekte und Maßnahmen zu fördern.
Der Kreisjugendring Altenburger Land e.V. wurde am 14.11.2024 vom Jugendhilfeausschuss des Landkreis Altenburger Land beauftragt, das für 2025 vorgesehen Förderbudget für die Jugendverbände im Landkreis zur Realisierung von Projekten, Maßnahmen und Freizeitaktivitäten zu koordinieren. Die Richtlinie ist seit 01.01.2025 in Kraft.
Schwerpunkte:
Der Kreisjugendring Altenburger Land e.V. ist die Zuwendungsstelle für die Beantragung, die Bewilligung und die Verwendung der Zuschüsse des Landkreises Altenburger Land an Dritte.
Grundlage hierfür sind neben der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Altenburger Land die Vergabebestimmungen des Kreisjugendring Altenburger Land e.V.
Für die Beantragung der Mittel ist das Formblatt „Antrag 2025“ zu verwenden. Es steht als ausfüllbare PDF-Datei zur Verfügung.
Nach Erhalt der Antragsentscheidung können die Fördermittel mit dem Formular „Mittelabruf“ abgerufen werden. Er steht als PDF-Datei zur Verfügung und wird mit den Bewilligungsunterlagen ausgereicht.
Für die Abrechnung steht das Formular „Verwendungsnachweis für die Förderung von Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit“ als Datei zur Verfügung. Eine Teilnehmerliste, die gegebenenfalls erforderlich sein kann, steht als xls-Datei zur Verfügung.