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Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe,
Schulen und für den Sportbetrieb Vom 13. Februar 2021
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-02-13_ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.pdf
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Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendverbandsarbeit im Landkreises Altenburger Land
Antrag Sonderhilfen-COVID 19 für Hygienemaßnahmen
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Reglungen für die Juleica in Thüringen
„Ziffer 2.1 Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt.
Die Gültigkeit der bis 30. Juni 2021 auslaufenden Juleica verlängern sich einmalig um sechs Monate. „
https://ljrt.de/downloads/Richtlinien/RL-Befristete-Verlaengerung-Gueltigkeit-Juleica-090221.pdf
Wir empfehlen, bei Juleica-Ausbildungen nach der Regelung des DBJR zu verfahren. https://www.dbjr.de/artikel/juleica-regelungen-fuer-das-jahr-2021/
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Im Kreisjugendring Altenburger Land e.V. schließen sich Jugendgruppen, Jugendinitiativen, Jugendverbände, sowie in der Jugend- und Sozialarbeit engagierte Personen zur freiwilligen Mitarbeit zusammen.
Gemeinsam möchten wir die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen im politischen, sozialen und kulturellen Leben vertreten und fördern. Dazu koordinieren wir lokale Netzwerke und initiieren unterschiedliche Projekte am Bedarf unsere Partner. Die Arbeit der Projekte beruht auf langjährigen Erfahrungen in der Netzwerkarbeit im ländlich geprägten Altenburger Land.
Sie erfahren mehr über die Arbeit des Kreisjugendring Altenburger Land.
Viel Spass auf unseren Seiten!
Am 01.01.2021 ist die neue Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Altenburger Land in Kraft getreten, welche die Verteilung der im Jugendförderplan bis 2024 vorgesehen Mittel regelt.
Damit verbunden ist ein Jugendbudget, dass der Jugendverbandsarbeit zur Verfügung steht, um die Jugendverbandsarbeit zu fördern und zu stärken.
Der Kreisjugendring Altenburger Land e.V. wurde am 12.11.2020 vom Jugendhilfeausschuss des Landkreis Altenburger Land beauftragt, das für 2021 vorgesehen Jugendbudget an Jugendverbände im Landkreis zur Realisierung von Maßnahmen (nach §12 SGB VIII) zu unterstützen.
Förderfähig sind Maßnahmen der außerschulischer Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung, internationale Begegnungen und Projekten / Veranstaltungen.
Erlange jetzt die Jugendleitercard!
Die Jugendleitercard Thüringen ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit, der bundesweit einheitliche Gültigkeit hat. Er dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.
Sparkasse Altenburger Land:
IBAN: DE73 8305 0200 1101 0042 54 / BIC: HELADEF1ALT
VR-Bank Altenburger Land eG:
IBAN: DE31 8306 5408 0003 6497 92 / BIC: GENODEF1SLR